Thema: „Die völkerrechtlichen Rechte und Pflichten eines immerwährend neutralen Österreichs in Zeiten eines Krieges des Westens gegen Russland.“
Vortrag und Diskussion am Dienstag, 28. März 2023 um 19.30 Uhr
Ort: Gasthof-Hotel „Stockinger“, Ritzlhofstraße 63, 4052 Ansfelden bei Linz
Veranstalter: Die Bürgerbewegungen „Initiative Heimat und Umwelt (IHU)“ und „Neutrales und freies Österreich (NFÖ)“ haben die Veranstaltung gemeinsam durchgeführt.
Der Krieg in der Ukraine löste die Neutralitätspflichten eines gewöhnlich Neutralen für Österreich aus. Dazu gehören
- die Abstinenzpflicht,
- die Gleichbehandlungspflicht und
- dass das österreichische Territorium für Kriegführende nicht zur Verfügung gestellt wird.
Somit ist Folgendes neutralitätswidrig:
- Finanzierung von Waffenkäufen
- militärische Ausbildungsmaßnahmen für oder zugunsten Ukraine
- Cyberwar- und Geheimdienstkooperation mit NATO/EU zugunsten Ukraine
- Lieferung von Kriegsmaterial aus Österreich und Genehmigung der Lieferung urspr österreichischen Kriegsmaterials durch Drittstaaten zugunsten Ukraine
- Genehmigung von und Durchfuhr von Kriegsmaterial durch Österreich zugunsten Ukraine – Reparatur beschädigten ukrainischen Materials in Österreich
- Ausbildung von militärischem Personal für Ukraine in Österreich
Textzusammenfassung (Auszug, PDF)