Pressemitteilung 31.5.2023

2 Termine für Neutralität und Frieden: 3. und 5. Juni in Innsbruck bzw. Ansfelden

Völkerrechtsprofessor Geistlinger: „Für mehr Ehrlichkeit in der Neutralitäts-Debatte!“

Zeiselmauer (OTS) – Die Bürgerbewegungen INITIATIVE HEIMAT & UMWELT (IHU) und NEUTRALES FREIES ÖSTERREICH (NFÖ) informieren über zwei bevorstehende öffentliche Veranstaltungen:

1. „Volksinitiative zur Wahrung der Schweizerischen Neutralität“, am Samstag, 3. Juni 2023 in 6065 Thaur, Dorfplatz 5, GH Purner. Gastreferent: Dr. René ROCA, Schweiz, Leiter des „Forschungsinstituts für direkte Demokratie“ (www.fidd.ch) und Mitglied des Referendungs-Komitees für die Neutralitäts-Volksinitiative. Näheres siehe

2. „Wie kann der Frieden noch gerettet und eine Eskalation in Richtung dritter Weltkrieg verhindert werden?“
Am Montag, 5. Juni 2023 in 4052 Ansfelden, Ritzlhofstr. 63, GH Stockinger.Gastreferent: Wolfgang EFFENBERGER, ehemaliger NATO-Offizier der deutschen Bundeswehr und Autor des Buches „EU & NATO – Warum die Welt keinen Frieden findet.“ Näheres siehe

IHU-Obfrau Inge Rauscher und NFÖ-Obmann Dipl.Ing. Daniel Jenny fordern insgesamt mehr Ehrlichkeit in der Neutralitäts-Debatteund verweisen in diesem Zusammenhang auf den kürzlichen Vortrag des Salzburger Völkerrechtlers Univ. Prof. Dr. Michael GEISTLINGER zu diesem Thema, bei dem er folgende Aspekte ausführlich hervorhob und begründete: „Der Krieg in der Ukraine löste die Neutralitätspflichten eines gewöhnlich Neutralen für Österreich aus. Dazu gehören * die Abstinenzpflicht, * die Gleichbehandlungspflicht und * daß das österreichische Territorium für Kriegführende nicht zur Verfügung gestellt wird.

Somit ist Folgendes neutralitätswidrig:

  • Finanzierung von Waffenkäufen durch Österreichs u.a. durch die EU-Mitgliedsbeiträge Österreichs
  • militärische Ausbildungsmaßnahmen für oder zugunsten Ukraine
  • Cyberwar- und Geheimdienstkooperation mit NATO/EU zugunsten Ukraine
  • Lieferung von Kriegsmaterial aus Österreich und Genehmigung und Durchfuhr der Transporte von Kriegsmaterial durch Drittstaaten zugunsten Ukraine
  • Reparatur beschädigten ukrainischen Kriegsmaterials in Österreich
  • Ausbildung von militärischem Personal für Ukraine in Österreich
  • offizielles Mittragen der EU-Sanktionen gegen Rußland.“

Der gesamte Vortrag kann live in drei Teilen zur Fakten-basierten Berichterstattung herangezogen werden

Prof. Geistlinger abschließend: „Diesen eklatanten Neutralitätsverletzungen ist entschieden entgegenzutreten, da sie auch nicht mit EU-Recht zu entschuldigen sind. Das Neutralitätsrecht, insbesondere das der immerwährenden Neutralität Österreichs gemäß Bundesverfassung, ist universelles Völkerrecht und steht damit über regionalem EU-Recht.“

Rückfragen & Kontakt:

Inge Rauscher, IHU, 0664/489 37 97, ihu@a1.net, www.heimat-und-umwelt.at

Daniel Jenny, NFÖ, 0699/144 303 47, buendnis@nfoe.at, www.nfoe.at

https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20230531_OTS0017/2-termine-fuer-neutralitaet-und-frieden-3-und-5-juni-in-innsbruck-bzw-ansfelden


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