2 Termine für Neutralität und Frieden: 3. und 5. Juni in Innsbruck bzw. Ansfelden
Völkerrechtsprofessor Geistlinger: „Für mehr Ehrlichkeit in der Neutralitäts-Debatte!“
Zeiselmauer (OTS) – Die Bürgerbewegungen INITIATIVE HEIMAT & UMWELT (IHU) und NEUTRALES FREIES ÖSTERREICH (NFÖ) informieren über zwei bevorstehende öffentliche Veranstaltungen:
1. „Volksinitiative zur Wahrung der Schweizerischen Neutralität“, am Samstag, 3. Juni 2023 in 6065 Thaur, Dorfplatz 5, GH Purner. Gastreferent: Dr. René ROCA, Schweiz, Leiter des „Forschungsinstituts für direkte Demokratie“ (www.fidd.ch) und Mitglied des Referendungs-Komitees für die Neutralitäts-Volksinitiative. Näheres siehe
2. „Wie kann der Frieden noch gerettet und eine Eskalation in Richtung dritter Weltkrieg verhindert werden?“
Am Montag, 5. Juni 2023 in 4052 Ansfelden, Ritzlhofstr. 63, GH Stockinger.Gastreferent: Wolfgang EFFENBERGER, ehemaliger NATO-Offizier der deutschen Bundeswehr und Autor des Buches „EU & NATO – Warum die Welt keinen Frieden findet.“ Näheres siehe
IHU-Obfrau Inge Rauscher und NFÖ-Obmann Dipl.Ing. Daniel Jenny fordern insgesamt mehr Ehrlichkeit in der Neutralitäts-Debatteund verweisen in diesem Zusammenhang auf den kürzlichen Vortrag des Salzburger Völkerrechtlers Univ. Prof. Dr. Michael GEISTLINGER zu diesem Thema, bei dem er folgende Aspekte ausführlich hervorhob und begründete: „Der Krieg in der Ukraine löste die Neutralitätspflichten eines gewöhnlich Neutralen für Österreich aus. Dazu gehören * die Abstinenzpflicht, * die Gleichbehandlungspflicht und * daß das österreichische Territorium für Kriegführende nicht zur Verfügung gestellt wird.
Somit ist Folgendes neutralitätswidrig:
- Finanzierung von Waffenkäufen durch Österreichs u.a. durch die EU-Mitgliedsbeiträge Österreichs
- militärische Ausbildungsmaßnahmen für oder zugunsten Ukraine
- Cyberwar- und Geheimdienstkooperation mit NATO/EU zugunsten Ukraine
- Lieferung von Kriegsmaterial aus Österreich und Genehmigung und Durchfuhr der Transporte von Kriegsmaterial durch Drittstaaten zugunsten Ukraine
- Reparatur beschädigten ukrainischen Kriegsmaterials in Österreich
- Ausbildung von militärischem Personal für Ukraine in Österreich
- offizielles Mittragen der EU-Sanktionen gegen Rußland.“
Der gesamte Vortrag kann live in drei Teilen zur Fakten-basierten Berichterstattung herangezogen werden
Prof. Geistlinger abschließend: „Diesen eklatanten Neutralitätsverletzungen ist entschieden entgegenzutreten, da sie auch nicht mit EU-Recht zu entschuldigen sind. Das Neutralitätsrecht, insbesondere das der immerwährenden Neutralität Österreichs gemäß Bundesverfassung, ist universelles Völkerrecht und steht damit über regionalem EU-Recht.“
Rückfragen & Kontakt:
Inge Rauscher, IHU, 0664/489 37 97, ihu@a1.net, www.heimat-und-umwelt.at
Daniel Jenny, NFÖ, 0699/144 303 47, buendnis@nfoe.at, www.nfoe.at