Dipl.-Ing. Daniel Jenny Obmann Tel: 0699 144 303 47 | |
Gerald Grüner Obmann-Stellvertreter, Landesobmann Wien Tel: 0676 4065 409 | |
DI DI Max Ortner, Vorstandsmitglied, Tel: 0650 410 89 81 | |
Peter Menghin, Vorstandsmitglied, Tel: 0650 633 96 93 | |
Mag. Norbert Steiner | |
Dipl.-Ing. Rudolf Pomaroli Alt-Obmann, Verantw. Leiter Tirol Tel: 0699 1162 8644 |
Das Redaktionsteam besteht aus dem Chefredakteur Mag. Norbert Steiner, Dipl.-Ing. Rudolf Pomaroli und Dipl.-Ing. Daniel Jenny.
Unsere Ziele
In der NFÖ fühlen wir uns diesen Werten besonders verpflichtet
- Neutralität
- Direkte Demokratie
- Eigenstaatlichkeit
Wer sind wir und welche allgemeinen Ziele verfolgen wir
Die politische Initiative Neutrales Freies Österreich (NFÖ) ist ein österreichweites Bündnis politischer Gruppierungen, Kleinparteien und Einzelpersonen. Ihre Satzung wurde am 17. März 2003 beim Ministerium für Inneres hinterlegt. Damit erlangte das Bündnis NFÖ die Rechtsform einer politischen Partei. Seine Gründungsversammlung fand am 11. Oktober 2003 in Salzburg statt.
Erklärtes Ziel der Initiative NFÖ ist es, jene Kräfte im Land zu bündeln, die die Republik Österreich souverän, neutral und demokratisch erhalten wollen, wie es im Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) festgeschrieben ist.
Neutralität
Nach den Vorstellungen des Bündnisses NFÖ muss die uneingeschränkte (universelle) Neutralität von 1955 wiederhergestellt und eingehalten werden. Ihre friedenserhaltende Aufgabe kann die Neutralität dann bestmöglich erfüllen, wenn ihre völkerrechtliche Anerkennung nicht in Frage gestellt wird. Um dies zu erreichen, muss ein neutraler Staat die strikte Einhaltung folgender drei Neutralitätsprinzipien nachweisen können:
- Abstinenzpflicht (Abstinenzprinzip): Seine Auslegung lässt sich am Fehlverhalten der verantwortlichen Politiker veranschaulichen: Österreich sollte im Ukraine- sowie im Gaza-Konflikt nicht einseitig Partei ergreifen, sondern sich bemühen, allen Konfliktparteien einen neutralen Ort für Gespräche anbieten. In der Regel ist es dem Neutralen vorbehalten, humanitäre Aufgaben zu übernehmen, wie die Betreuung von Verletzten, den Austausch von Kriegsgefangenen und Besuche von Kriegsgefängnissen.
- Gleichbehandlungspflicht (Paritätsprinzip): Zugeständnissse oder Verbote gelten im Konfliktfall für beide Konfliktparteien in gleicher Weise. Wird einer Partei etwas zugestanden, wird dies auch der anderen Partei erlaubt. Die tiefere Ursache eines Konflikts oder einer Kriegssituation ist nicht zu berücksichtigen und hebt das Paritätsprinzip auch nicht auf. Spricht der ukrainische Präsident im österreichischen Parlament, darf auch der russische Präsident sprechen. Das Bündnis NFÖ fordert im gegenständlichen Konfliktfall, die Wirtschaftssanktionen gegen Russland sofort zu beendet, siehe die Bürgerinitiative «Stoppt die Sanktionen gegen Russland – sofort!» unter
https://nfoe.at/2022/09/30/parlamentarische-buergerinitiative/ - Keine Zurverfügungstellung von neutralem Staatsgebiet für kriegführende Länder. Beispiel: Österreich erlaubt der NATO seit den 90er-Jahren einerseits Materialtransporte durch und andererseits Überflüge über österreichisches Territorium. Diese Bewilligungen müssen zurückgezogen werden. Österreich darf keine Stationierung von Sky-Shield-Raketen zulassen, siehe das Volksbegehren „Stoppt Sky Shield“ unter
https://www.mfg-oe.at/stoppt-sky-shield/
Direkte Demokratie
Österreichs Bürger sollten in wesentlichen Sachfragen durch Abstimmungen bzw. notwendige Referenden bindend mitentscheiden können, wie z.B. bei der Volksabstimmung 5. November 1978 über die Inbetriebnahme des bereits fertiggestellten Kernkraftwerks Zwentendorf. Werden die Argumente vor der Abstimmung geordnet diskutiert, wird das Abstimmungsergebnis von allen Parteien akzeptiert, was zum Ausgleich unter den Mitbürgern beiträgt. Somit bildet die Direkte Demokratie einen Beitrag zum Frieden im Inneren des Landes.
Darüber hinaus ist kritisch anzumerken, dass österreichische Politiker immer häufiger die Interessen der eigenen Bevölkerung jenen fremder Staaten oder Institutionen unterordnen. Diese sowie andere Formen der Aushöhlung der Demokratie kann der österreichische Souverän am besten mit direkt-demokratischen Elementen, wie Volksabstimmungen und Volksbefragungen entgegen wirken. Sie müssen jederzeit und ohne Hindernisse vom Volk initiiert und durchgeführt werden können. Grundvoraussetzung dafür ist die entsprechende Novellierung des Bundes-Verfassungsgesetz, ein erklärtes Ziel des Bündnisses NFÖ.
Eigenstaatlichkeit (Souveränität)
Die EU hat in den letzten Jahren mehr zur Eskalation als zur Befriedung in der Welt beigetragen. Wenn es dem EU-Mitglied Österreich unter der Wahrung der Eigenstaatlichkeit nicht mehr möglich ist, die Neutralitätspflichten strikt einzuhalten, müssen wir die EU und die EURATOM verlassen.
Die enge wirtschaftliche Einbindung unseres Landes mit den Nachbarn könnten wir durch eine Mitgliedschaft in der Europäische Freihandelsassoziation EFTA zusammen mit den anderen Nicht-EU-Staaten fortsetzen, so wie es die Schweiz auch macht. Das Handelsabkommen der EFTA-Staaten mit Indien im Jahre 2024 verhilft allen EFTA-Ländern zu einem Wettbewerbsvorteil. Jedem Land bleibt es darüber hinaus unbenommen, bilaterale Verhandlungen frei und ungebunden zu führen. Die EFTA ist keine politische Union, sondern eine internationale Handelsgemeinschaft, in der sich Staaten zusammenschliessen, die ihre Eigenstaatlichkeit keinesfalls aufgeben wollen.
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